Bei „Non-Compliance“ drohen empfindliche Sanktionen

Um es klar und deutlich zu sagen: Wenn Ihr Unternehmen „non-compliant“ ist, dann haften Sie als Geschäftsführer oder Verantwortlicher und Ihr Unternehmen. Und die Sanktionen können empfindlich sein. Zum Beispiel

  • hohe Bußgeldzahlungen
  • hohe Schadensersatzzahlungen
  • Abschöpfung oder Verfall des aus einem Gesetzesverstoß erzielten Gewinns
  • Streichung von Fördergeldern
  • Rücknahme von Genehmigungen
  • Nichtberücksichtigung bei Ausschreibungen und anderen Aufträgen
  • strafrechtliche Konsequenzen
  • etc.

Risiko eines Imageschadens

Daneben droht Ihrem Unternehmen unter Umständen ein hoher Umsatzverlust aufgrund eines eintretenden Imageschadens. Und der ist in Zeiten des Internets und Sozialer Medien schnell hervorgerufen, da sich jede schlechte Nachricht in Windeseile verbreiten kann.

Die Zeiten, in denen man irgendwelche Vorfälle unter den Teppich kehren konnte, sind definitiv längst vorbei!

Auch Haftstrafe möglich

Und in besonderen Härtefällen kann auch eine Haftstrafe nicht ausgeschlossen werden.

Das ist übertrieben, meinen Sie? Dann schauen Sie sich doch einmal den Skandal um die Großbäckerei Müller an, der Anfang 2012 ins Rollen kam. Das Unternehmen ist an der Einhaltung der Hygienevorschriften gescheitert und letztlich Pleite gegangen.

Die Eigentümer haben das gesamte Firmenvermögen verloren. Mehrere Verantwortliche – von der Geschäftsführung bis hin zur Leiterin des Qualitätsmanagements – sehen sich zudem strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt.

Mit einem guten Compliance-Management wäre das nicht passiert…

Und wenn Müller nicht eh schon pleite gewesen wäre, hätte ihnen der aus dem Skandal entstandene Imageschaden sicher den Rest gegeben.

Compliance hat das Ziel, solche und andere Schäden zu vermeiden und eine verantwortungsbewusste Reputation aufzubauen. Das wirkt selbstverständlich auch vertrauensbildend auf Geschäftspartner und Kunden.

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